Gesundheit

Ex-Justizministerin kritisiert neuen Abtreibungs-Paragrafen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den heute vom Kabinett gebilligten Entwurf für ein Gesetz zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" heftig kritisiert. "Für die – abnehmende – Zahl von Ärztinnen und Ärzten, die diese wichtige Aufgabe übernehmen, ist das ein deutliches Misstrauensvotum", schrieb Leutheusser-Schnarrenberger in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe).
"Diese Gesetzesänderung greift zu kurz und schafft nur in einem Punkt Rechtssicherheit, dass nämlich jegliche Information über die Voraussetzungen oder Behandlungsmethoden verboten ist und damit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe drohen", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Beim Kompromiss von Union und SPD zum Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. "Wollte man wirklich glauben, die Abschaffung des strafrechtlichen Werbeverbotes würde anpreisender und unangemessener Werbung soweit Vorschub leisten, dass der Schutz des ungeborenen Lebens ernsthaft beeinträchtigt würde, so sei beruhigend auf die dies ausdrücklich verbietenden standes- und wettbewerbsrechtlichen Normen verwiesen", schrieb Leutheusser-Schnarrenberger im "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe)-Gastkommentar. Ein zusätzliches strafrechtliches Werbeverbot sei damit also schlichtweg nicht erforderlich. "Man könnte den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches also ruhigen Gewissens abschaffen", forderte Leutheusser-Schnarrenberger. Neben einer wirklichen Förderung der Rechtssicherheit für die Ärzte würde man sich damit auch von einer Norm verabschieden, der ein fragwürdiges Frauen- und Gesellschaftsbild zugrunde liegt, betonte sie mit Blick auf die die im Jahr 1933 geschaffene Strafregelung.
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